BrandenburgFrankfurt (Oder)

Wassersport auf überfluteten Oderwiesen unzulässig

Seit einigen Wochen lässt sich in Frankfurt (Oder) beobachten, wie die Oder ihre Auenflächen im Norden und Süden der Stadt vereinnahmt und belebt. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung der Aue als Retentionsraum bei Hochwasserereignissen.

Unter anderem aus diesem Grund sind die nördlichen und südlichen Oderwiesen sowie der Eichwald als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die strukturreichen Auenflächen mit Altarmen, Kleingewässern, Auenwäldern und Wiesen sind von besonderem Wert für die Tier- und Pflanzenwelt. Insbesondere für Wasservögel stellen die gefluteten Flächen wichtige Nahrungs- und Rückzugsräume dar. Der Oderraum ist daher auch als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Zudem beginnt die Brut-, Nist- und Paarungszeit der Vögel und Amphibien.

Aus aktuellem Anlass weist die untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass das Befahren mit Wasserfahrzeugen jeder Art auf den gefluteten Bereichen in den Naturschutzgebieten nicht zulässig ist. Hierzu gehören auch Kajaks, Kanus, Stand-up-Paddle-Boards oder sonstige Freizeit- und Wassersportfahrzeuge. Überdies gilt das Wegegebot sowie die Anleinpflicht für Hunde. Zuwiderhandlungen stellen gemäß der Schutzgebietsverordnungen Ordnungswidrigkeiten dar, welche mit Bußgeldern ab 80,00 Euro geahndet werden können.

Naturverträglicher lässt sich die Ausdehnung bzw. der allmähliche Rückzug der Oder vom Deich in den nördlichen Oderwiesen oder vom Buschmühlenweg noch in den kommenden Tagen beobachten.

Die Abgrenzungen der einzelnen Naturschutzgebiete in Frankfurt (Oder) können auf der Website der Stadt eingesehen werden.

Auskünfte zum Thema gibt das Umweltamt (T: 0335 552-3900, E: umweltamt@frankfurt-oder.de).

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