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#Zoll deckt illegale Beschäftigung auf Bauunternehmer aus dem Vogtland erhält Strafbefehl über 2.400 Euro

#Erfurt (ots)

 

Eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verhängte das Amtsgericht Auerbach im März dieses Jahres gegenüber einem 47-jährigen Bauunternehmer aus dem Vogtlandkreis wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zwickau und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem Unternehmer nachgewiesen werden, dass er im August 2022 einen albanischen Arbeitnehmer beschäftigte, ohne dass dieser einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis besaß.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine verdachtsunabhängige Prüfung einer Baustelle in Falkenstein. Hierbei stieß der Zoll auf den 52-jährigen Albaner, der seit einigen Tagen Pflasterarbeiten ausführte und dessen visafreie Aufenthaltsdauer bereits seit knapp einem Monat abgelaufen war. Da dem Mann außerdem eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet war, durfte der Bauunternehmer ihn nicht beschäftigen.

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