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Zoll vollstreckt offene Forderung Betrag in Höhe von über 25.000 EUR in Hemelingen gesichert

#Bremen (ots)

 

Am 06.09.2023 kontrollierten Zöllner den in Estland zugelassenen Lkw eines Transportunternehmens. Dabei stellten sie fest, dass der Halter des Fahrzeuges in Deutschland Steuerforderungen in Höhe von über 25.000 EUR zu begleichen hatte. Dabei handelte es sich um Forderungen des Landes Schleswig-Holstein aus dem vergangenen Jahr. Die Zöllner veranlassten über den Fahrer den Geschäftsführer des Transportunternehmens in Estland, diesen zur unverzüglichen Überweisung des kompletten ausstehenden Betrages auf das Konto des Zolls.

„Der Zoll ist im Rahmen der sogenannten Grenzausschreibung für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen zuständig, wenn der Schuldner im Ausland lebt oder aus anderen Gründen zu erwarten ist, dass dieser oder ein Vertreter im grenzüberschreitenden Verkehr angetroffen werden kann“, erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Wir vollstrecken neben zolleigenen Forderungen beispielsweise auch Steueransprüche der Bundesländer und Forderungen von Trägern der Sozialversicherung wie etwa Arbeitsagenturen oder gesetzlichen Krankenkassen. Auch unbezahlte Mautforderungen oder nicht geleistete Bußgeldforderungen des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) werden vom Zoll beigetrieben“.

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