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Berliner Opferbeauftragter: Opferschutz in Vergewaltigungsfällen in Brandenburg verbesserungsfähig

Berlin (ots)

 

Der Opferbeauftragte Berlins, Roland Weber, appelliert an die Brandenburger Justizbehörden, bei Vergewaltigungsfällen die gesetzlichen Möglichkeiten des Opferschutzes zu nutzen.

Im Interview mit rbb24 Recherche berichtet er, dass ihn immer wieder Beschwerden von Menschen erreichen, die in Brandenburg Opfer von Sexualstraftaten geworden sind. Diese Menschen, meist Frauen, fühlten sich benachteiligt, weil die gesetzlichen Möglichkeiten des Opferschutzes in Brandenburg nur unzureichend angewendet würden.

Weber bezieht sich bei seiner Kritik auf die Praxis der sogenannten „separaten richterlichen Videovernehmung“ vor der Gerichtsverhandlung. Opfer von Sexual- und schweren Gewaltstraftaten werden dabei von einem Ermittlungsrichter in Anwesenheit der Anwälte des Tatverdächtigen befragt. Die Aussagen werden in Bild und Ton aufgezeichnet. Den Opfern kann so regelmäßig eine erneute Vernehmung während der Verhandlung erspart bleiben.

Der Gesetzgeber habe in der Strafprozessordnung diese Möglichkeit geschaffen, um insbesondere Minderjährige und Opfer von Sexualstraftaten vor einer Retraumatisierung durch eine Zeugenaussage vor Gericht zu schützen, so Weber. Die Videovernehmung werde aber in Berlin und Brandenburg unterschiedlich angewendet:

„In Berlin haben wir damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Es geschieht nur noch selten, dass wir mit minderjährigen Opfern oder Geschädigten von Sexualstraftaten vor Gericht gehen müssen. In Brandenburg wird hingegen, soweit ich es beurteilen kann, im Hinblick auf den Opferschutz, diese Möglichkeit der Videovernehmung weitestgehend missachtet.“

Für den Opferbeauftragen Weber ist demnach nicht nachvollziehbar, dass die Anwendung der Opferschutzregel davon abhängt, ob man in Berlin oder Brandenburg Opfer einer Sexualstraftat geworden sei. Brandenburg ist das einzige Bundesland, dass bisher noch keinen Opferbeauftragten hat.

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