Politik

Bundeswirtschaftsministerium setzt außenwirtschaftliche Förderinstrumente angesichts Lage im Iran aus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angesichts der sehr ernsten Lage im Iran
die außenwirtschaftlichen Förderinstrumente sowie die deutsch-iranischen Wirtschaftsformate
ausgesetzt.
Die Aussetzung umfasst die Exportkredit- und Investitionsgarantien, den deutsch-iranischen
Energiedialog, das Managerfortbildungsprogramm und das Auslandsmesseprogramm. Nur bei belastbaren
humanitären Gründen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei den Investitionsgarantien ist die
Aussetzung bereits umgesetzt; bei den Exportkreditgarantien erfolgt die formale Aussetzung ab
Januar 2023. Germany Trade and Invest (GTAI) und die Delegation der deutschen Wirtschaft im Iran
haben ihre Aktivitäten zudem auf ein Minimum reduziert.
Das deutsch-iranische Handelsvolumen betrug im Jahr 2021 1,76 Mrd. Euro; von Januar bis September
2022 1,49 Mrd. Euro. Die Übernahme der Export- und Investitionsgarantien gegenüber dem Iran war
ohnehin über viele Jahrzehnte ausgesetzt. Erst seit 2016 gab es in Folge des damaligen
Implementation Day zum sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action (JCpoA) sowie der Aufhebung
der EU-Sanktionen eine kurze Phase der Öffnung dieser Instrumente. So wurden in dieser
Öffnungsphase bei den Investitionsgarantien für einige wenige Projekte Garantien übernommen bzw.
verlängert (Deckungsvolumen insgesamt rd. EUR 123 Mio.). Bereits seit Ende 2018 lagen dem Bund
jedoch keine Anträge auf Neuübernahmen von Investitionsgarantien mehr zur Entscheidung vor.
Vergleichbares gilt für Exportkreditgarantien; der Bund hat in den Jahren 2017 (Deckungsvolumen rd.
EUR 176 Mio.) und 2018 (rd. EUR 37 Mio.) Exportkreditgarantien für Exporte in den Iran übernommen,
seit 2019 nicht jedoch mehr.
Das BMWK hat jetzt in Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung entschieden die genannten
Instrumente vollständig auszusetzen.

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