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Erst unerlaubt eingereist, dann mit Diebesgut ertappt

#Konstanz (ots)

 

Drei Männer reisten unerlaubt zu Fuß aus der Schweiz nach Deutschland ein und stahlen in einem Konstanzer Kaufhaus Kleidungsstücke. Zivilkräfte eines deutsch-schweizerischen Einsatzteams ertappten sie auf frischer Tat.

Gestern (14. September 2023) am frühen Nachmittag fiel einer Zivilstreife der Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe (GOD) Bodensee eine dreiköpfige Personengruppe auf, die sich aus der Schweiz kommend in Richtung Innenstadt bewegte. Weil das Einsatzteam zum Zeitpunkt des Sichtkontakts in einer polizeilichen Maßnahme gebunden war, verlor es die Personengruppe zunächst aus den Augen. Wenig später entdeckten die Zivilkräfte die Personen erneut beim Betreten eines Kaufhaus in der Innenstadt. Als sie dieses wenig später wieder verließen und sich zunehmend verdächtig verhielten, entschlossen sich die Beamten zu einer Personenkontrolle. Mit Unterstützung einer weiteren Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz hielten sie die drei Verdächtigen schließlich an. Ausweisen konnten sich die Männer im Alter von 20, 22 und 52 Jahren lediglich mit einem Ausgangsschein des Bundesasylzentrums (BAZoV) Kreuzlingen in der Schweiz. Gültige Ausweisdokumente, die für eine Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erforderlich sind, besaßen weder der libysche, noch die beiden algerischen Staatsangehörigen. Doch damit nicht genug: Bei der Durchsuchung der mitgeführten Taschen fanden die Bundespolizisten bei allen drei Personen mehrere neuwertige Kleidungsstücke mit einem Gesamtwert von rund 400 Euro. Belege für den Einkauf konnten die Männer nicht vorlegen. Weitere Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass es sich bei den Kleidungsstücken um mutmaßliches Diebesgut aus dem zuvor betretenen Kaufhaus handelt.

Das gestohlenen Kleidungsstücke stellten die Polizisten als Beweismittel sicher. Die drei unerlaubt Eingereisten mussten das Bundesgebiet wieder verlassen und wurden am Abend in die Schweiz zurückgeschoben. Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ermittelt nunmehr in jeweils drei Fällen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts sowie wegen des Verdachts des Diebstahls.

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