Brandenburg

Erste landesweite Tierschutzkonferenz in Potsdam – Woidke: „Tierschutz stärken“

Die Landesregierung will den Umgang mit gefährlichen Tieren neu regeln, den Katzenschutz verbessern, die Hundehalteverordnung novellieren, Wildtierauffangstationen stärken und den ehrenamtlichen Tierschutz intensiver fördern. Diese Themen standen im Mittelpunkt der ersten Tierschutzkonferenz, zu der Ministerpräsident Dietmar Woidke eingeladen hatte. Auf der anschließenden Pressekonferenz betonte er: „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können.“ Gemeinsam mit Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer traf er dazu in der Potsdamer Staatskanzlei Vertreterinnen und Vertreter des Tierschutzes. 

Woidke: „Als Landesregierung haben wir in den vergangenen Jahren einige wichtige Punkte im Tierschutz erreicht. Wir haben die Richtlinie zur Tierheimförderung und eine Verordnung zur Kastration herrenloser Katzen und Kater in Kraft gesetzt. Während der Corona-Pandemie und der Energiekrise haben wir Tierheime mit 500.000 Euro Soforthilfe und auch mit Lottomitteln unterstützt. Das ist gut, reicht jedoch noch lange nicht aus. Ich habe in diesem Jahr zahlreiche Tierschutzvereine besucht und dabei viele Ehrenamtliche getroffen, die sich für Fundtiere, streunende Hunde, Katzen und Wildtiere einsetzen. Dabei wurde deutlich, dass es an verschiedenen Stellen große Bedarfe und ungeklärte Fragen, aber glücklicherweise auch gute Ideen zur Verbesserung und Veränderung gibt. Unsere erste Tierschutzkonferenz hat wichtige erste Ergebnisse für die Heimtierhaltung und Wildtierversorgung gebracht. Mein Dank allen Beteiligten für den konstruktiven Austausch. Die guten Ideen müssen jetzt konkret umgesetzt werden.“

Bei Woidkes Besuchen bei Tierschutzvereinen war stets der Katzenschutz sowie die Kastration und Sterilisation von Katern und Katzen ein wichtiges Thema. Dafür erhielten fünf Tierschutzvereine Lottomittel in Höhe von insgesamt rund 37.300 Euro vom Land.

Töpfer: „Das Tierwohl ist ein zentrales Thema der Landesregierung. Jedes Lebewesen verdient Respekt und Schutz vor unnötigem Leid. Die artgerechten Lebensumstände von Hunden, Katzen sowie Exoten und Wildtieren in Tierheimen und Auffangstationen standen bei der ersten Tierschutzkonferenz im Mittelpunkt. Hier haben wir bereits große Fortschritte erzielt und setzen uns auch weiterhin unermüdlich für die Verbesserung des Tierschutzes ein. Beispielsweise ist jetzt die Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung in Kraft getreten, die es den Kreisen ermöglicht, Katzenschutzverordnungen zu erlassen und so die ungehemmte Vermehrung von freilebenden Katzen zu reduzieren. Weiterhin startete Brandenburg im Jahr 2022 erfolgreich eine Bundesratsinitiative, um ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote zu schaffen. Das soll im Tierschutzgesetz des Bundes implementiert werden und wird eine effektivere Überwachung ermöglichen. Wir werden 2024 mit 100.000 Euro deutlich mehr Geld für die Kastration freilebender Katzen und auch für bauliche Maßnahmen insbesondere für die Unterbringung exotischer oder wildlebender Tiere werden wir weitere Mittel zur Verfügung stellen.“

Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte: „Der heutige Tag steht im Zeichen des Tierschutzes. Lassen Sie uns diese Energie nachhaltig nutzen, denn Tierschutz geht nur gemeinsam! Intensiver, konstruktiver Austausch und gemeinsames Handeln sind im Tierschutz essentiell, um das Wohl der Tiere nachhaltig zu verbessern. Die Tierschutzkonferenz liefert in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag. Mit ihr wurde heute einem Teil der für uns im Tierschutz relevanten Themen die so wichtige Aufmerksamkeit geschenkt. Es wurden einmal mehr der ressort- und bundesländerübergreifende Austausch und die Zusammenarbeit zwischen beteiligten Akteuren gestärkt und Lösungen diskutiert. Nun gilt es diese Lösungen im Sinne des Tierschutzes auch gemeinsam umzusetzen. Dabei möchte ich die Landkreise ermutigen, die neue Ermächtigungsgrundlage zu nutzen und die dringend benötigten Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Auch im Bereich der Hundehaltung erhoffe ich mir durch die heute diskutierten Forderungen Änderungen im geltenden Landesrecht, welche zu mehr Tierschutz für Hunde führen. Für Exoten baue ich auf unsere bereits laufenden, bundesweiten Projekte, die den Bund hoffentlich davon überzeugen, das nationale Recht anzupassen und den Weg für eine Tierschutz-Heimtierverordnung zu ebnen. Parallel dazu möchte ich die bestehenden Einrichtungen dazu aufrufen die Aufstockung der landesweiten Fördermittel insbesondere dafür zu nutzen auch die Unterbringungsmöglichkeiten für Exoten und Wildtiere auszubauen.“

Rico Lange, Landesvorsitzender Tierschutzverband Brandenburg: „Von der Tierschutzkonferenz wünschen wir uns, dass den besprochenen Themen auch Taten folgen. Die Tiere sollten besser geschützt werden, um dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz Rechnung zu tragen. Damit Tierschützerinnen und Tierschützer bei ihrer meist ehrenamtlichen Arbeit mehr Unterstützung erfahren, benötigen sie eine solide finanzielle Ausstattung. Ministerpräsident Dietmar Woidke und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher haben mit der Einberufung der Konferenz klar dargelegt, dass sie bereit sind, die notwendigen Verbesserungen im Brandenburger Tierschutz anzugehen. Der Landestierschutzverband und alle weiteren eingeladenen Tierschutzvereine unterstützen dies mit aller Kraft und Expertise, um hierzu den politischen Weg zu ebnen.“

Folgende Schwerpunktthemen wurden bei der Konferenz diskutiert:

Umgang mit gefährlichen Tieren

Die private Haltung gefährlicher Tiere ist bundesrechtlich bislang nicht eingeschränkt und nicht meldepflichtig. Die Landesregierung bekennt sich zum Schutz vor Gefahrtieren. Deshalb sollen noch in dieser Legislaturperiode Regelungen zum Schutz der Bevölkerung sowie für den art- und sachgerechten Umgang mit diesen Tieren auf den Weg gebracht werden. Die private Haltung gefährlicher Tiere soll in Brandenburg grundsätzlich verboten werden.

Umgang mit Exoten

Die private Haltung exotischer Tiere wie Papageien und Reptilien wird für das Land Brandenburg zunehmend problematisch. Die oftmals unzureichenden Haltungsbedingungen und fehlende Sachkenntnis der Halter erfordern Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen dieser Tiere. Die dafür zugelassenen Auffangstationen sind ausgelastet. Die Landesregierung und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tierschutzkonferenz sind sich einig, dass im Bundestierschutzgesetz verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung notwendig sind. Als Ergebnis der Konferenz werden Ministerpräsident Woidke und Verbraucherschutzministerin Nonnemacher deshalb einen Appell an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft in Form eines Briefes richten, diese Rechtslücke im Tierschutzgesetz zu schließen.

 

Wildtierauffangstationen

Die Landesregierung wird im kommenden Jahr mehr finanzielle Mittel für die Unterstützung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen bereitstellen, um die bestehenden Einrichtungen zu unterstützen. Mit Verlängerung der Tierheim-Förderrichtlinien bis 2025 wurden die Mittel in Höhe von bisher jährlich 130.000 Euro auf 166.000 Euro erhöht. Zugleich soll die Zahl der offiziellen Wildtierauffangstationen erhöht werden. Die Landesregierung führt dazu Gespräche mit potentiellen Partnern. In Brandenburg gibt es derzeit drei offizielle, vom Landesumweltamt benannte Auffang- und Pflegestationen:

  1. Station Oppelhain der Oberförsterei Hohenleipisch (Landkreis Elbe-Elster)
  2. Wald-Jagd-Naturerlebnis e.V. in Potsdam
  3. Naturschutzzentrum Krugpark in Brandenburg an der Havel

 

Katzenschutz

 

Um einer unkontrollierten Vermehrung herrenloser und streunender Kater und Katzen entgegenzuwirken, unterstützt das Land Brandenburg Tierschutzorganisationen finanziell bei der Kastration und Sterilisation dieser Tiere im Rahmen der Katzenkastrationsrichtlinie. Die Landesregierung reagiert auf den gestiegenen Förderbedarf mit einer Sonderförderung für das laufende Jahr in Höhe von 30.000 Euro sowie mit einer Erhöhung des Fördervolumens auf 100.000 EUR in 2024.

Die Landesregierung will den Tierschutz für herrenlose freilebende Katzen verbessern. Mit der im November vom Kabinett verabschiedeten Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, über Katzenschutzverordnungen Gebiete auszuweisen, in denen für sogenannte Freigängerkatzen eine Registrations- und Kastrationspflicht besteht. Die Landkreise Uckermark und Spree-Neiße sowie Brandenburg an der Havel wollen bereits Katzenschutzverordnungen auf den Weg bringen. Die Landesregierung appelliert an die anderen Landkreise und kreisfreien Städte, diesen Beispielen zu folgen.

 

Hundehalterverordnung

Die Gültigkeit der aktuellen Hundehalterverordnung läuft zum 1. Juli 2024 aus. Sie soll bis spätestens Mitte nächsten Jahres durch eine neue Verordnung abgelöst werden. Die Novellierung der Hundehalterverordnung soll praxistaugliche und unbürokratische Regelungen enthalten. Hinweise und Praxiserfahrungen der heutigen Tierschutzkonferenz sollen im Überarbeitungsprozess berücksichtigt werden.

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