Potsdam

Beschleunigungspaket zum Wohngeld in Kraft getreten

#Potsdam – Die Landeshauptstadt hat aufgrund der zahlreichen Wohngeldanträge und damit verbundenen längeren Wartezeiten eine neue Arbeitsanweisung in Kraft gesetzt, mit der eine deutliche Beschleunigung der Bearbeitung erreicht werden soll. „Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen sind auf das Wohngeld dringend angewiesen. Und sie sind darauf angewiesen, dass sie das Wohngeld möglichst schnell bekommen. Darum wird unsere Verwaltung ab sofort Wohngeld auch vorläufig bewilligen – bevor die Wohngeldanträge abschließend bearbeitet und geprüft sind. Gleichzeitig werden wir die bestehenden Bearbeitungsrückstände vollständig abbauen“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. Etwa 5000 Anträge auf Wohngeld werden derzeit bearbeitet und müssen beschieden werden.

2023 ist das reformierte Wohngeld-Gesetz in Kraft getreten. Dies hat bundesweit zu einem deutlichen Anstieg von Wohngeldberechtigten geführt und dadurch zu Staus bei der Bearbeitung dieser Anträge. So sind auch in Potsdam trotz des großen Engagements der Mitarbeitenden in der Wohngeldstelle in den letzten Monaten die Bearbeitungszeiten erheblich angestiegen. „Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Betroffenen bewusst. Das Wohngeld als Sozialleistung ist mittlerweile aus einem Nischendasein zu einer wichtigen und tragenden Säule der Sozialpolitik unseres Landes geworden. Es leistet einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen und schließt eine strategische Lücke im Sozialsystem. Ich bitte die Betroffenen für die lange Bearbeitungszeit um Entschuldigung. Mit der Neuregelung von Verfahrensabläufen soll die Bearbeitung nun deutlich beschleunigt werden“, sagte Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit.

Zwar hatte die Landeshauptstadt im vergangenen Jahr sehr frühzeitig begonnen, neue Stellen zur Bearbeitung der Anträge zu schaffen und zu besetzen, dennoch ist es aufgrund der hohen Nachfrage leider zu einer verspäteten Bearbeitung vieler Anträge gekommen. Oberbürgermeister Schubert hat deshalb entschieden, dass unverzüglich alle Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung ausgeschöpft werden. Um die Bearbeitungsrückstände so schnell wie möglich signifikant zu reduzieren, wurde Mitte November in Anlehnung an das „Bremer Modell“ eine neue Arbeitsanweisung in Kraft gesetzt, mit der eine deutliche Beschleunigung der Bearbeitung erreicht werden kann. Als rechtliche Grundlage dient insbesondere Paragraf 26a Wohngeldgesetz (WoGG). Dieser erlaubt, dass das Wohngeld auch vorläufig gezahlt werden kann, wenn für die Prüfung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der oder die Antragstellende einen Anspruch auf Wohngeld hat. Die Zahlung erfolgt dann unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung.

Die Prozessabläufe in der Potsdamer Wohngeldbehörde werden verschlankt, sodass der Bearbeitungsrückstand deutlich schneller abgebaut werden kann. Hierfür wurde ein Frontoffice eingerichtet. Dieses soll mit weiteren Unterstützungskräften ab Anfang Januar 2024 verstärkt werden, um die Fachkräfte in der Sachbearbeitung einzusetzen. Ziel ist es, zunächst bis Ende des Jahres mehr als das Doppelte an Bescheiden zu erstellen und bis Ende des 1. Quartal 2024 die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf zwei Monate zu reduzieren.

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