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Hauptzollamt Berlin veröffentlicht Jahresbilanz 2023 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Berliner Zoll geht gezielt gegen Schwarzarbeit vor

#Berlin (ots)

 

Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben im Jahr 2023 den Verfolgungsdruck auf Arbeitgeber durch ihr gezieltes Vorgehen weiterhin hochgehalten. „Wie auch in den Vorjahren, führte die hohe Anzahl von 1.862 Arbeitgeberprüfungen zur Einleitung von 6.067 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.“, so der Leiter des Hauptzollamtes Berlin, Dirk Biemann.

Allein mit den knapp 1.800 (2022: rund 1.650) eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren konnte die Nichtzahlung der nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegten Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenze nachgewiesen werden. Die Summe der festgesetzten Bußgelder belief sich dabei auf rund 951.000 Euro. (2022: rund 800.000 Euro). Dazu zählen neben den Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften auch weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wie beispielsweise die Mitwirkungs- oder Aufbewahrungspflichten.

Auch in diesem Jahr lag der Schwerpunkt der Ermittlungen bei den Tatbeständen des Betruges, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des illegalen Aufenthalts. Unter anderem konnte das Hauptzollamt Berlin aufgrund von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrugs knapp 4.300 Strafverfahren einleiten.

Im Jahr 2023 konnte ein wirtschaftlicher Schaden für die Sozialversicherungen in Höhe von 23 Millionen Euro durch die Zollbeamtinnen und -beamten aufgedeckt werden.

Zusatzinformation

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, sowie als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern an.

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