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Hilfsbereitschaft ausgenutzt – Trickdiebin erfolgreich

#Brandenburg an der Havel, Nord

 Am Donnerstagmittag klingelte eine bislang unbekannte Frau bei einer hochbetagten Brandenburgerin. Als die Brandenburgerin die Tür öffnete, drückte sie die Fremde gleich zur Seite und gab an, dringend auf die Toilette zu müssen. Aus Hilfsbereitschaft ließ die Seniorin die Frau zur Toilette und begab sich selbst in die Küche. Nachdem die Fremde kurz auf der Toilette war, muss sie in das Schlafzimmer der Brandenburgerin gegangen sein und entwendete dort Schmuck. Sie verließ im Anschluss die Wohnung, noch ehe die Seniorin den Diebstahl bemerkte. Die Polizei nahm am Nachmittag eine Anzeige auf. Eine Fahndung nach der Fremden, die als Frau von circa 65 Jahren und 1,57 m Größe beschrieben wurde, ist eingeleitet. Sie soll die Brandenburgerin in Deutsch mit russischem Akzent angesprochen haben.

 

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei:

 

Täterinnen und Täter versuchen durch vermeintlich rührselige Geschichten oder durch überraschende Dreistigkeit, in die Wohnung ihrer späteren Opfer zu gelangen.

 

Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. Sie denken sich immer neue „Maschen“ aus.

So gab es in der Vergangenheit Fälle in denen sie behaupteten, sie kämen in amtlicher Eigenschaft, im Auftrag der Stadt oder eines Amtes und müssen etwas in der Wohnung überprüfen. Auch das Vorspielen von großem Durst oder das dringende Bedürfnis einer Toilette.

 

Ziel der Täter ist immer, dass das Opfer die Tür öffnet und die Täter in die Wohnung gelangen. In der Regel agieren die Täter zu zweit. Während ein Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht die zweite Person auch unerkannt in Windeseile die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen. In einigen Fällen, wie in diesem gibt es aber auch allein agierende Täter, die einen unbeobachtete Moment ausnutzen, um an ihre Beute zu gelangen.

 

Verhaltenstipps:

 

Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. Vergewissern Sie sich immer, wer zu Ihnen will. Gibt der Fremde vor, von einem Amt, einer Behörde oder z.B. von der Hausverwaltung zu kommen, bitten Sie um Geduld und kontaktieren Sie die entsprechende Institution, um sich zu vergewissern, dass der Besuch rechtens ist. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind.

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