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Nachweis der Blauzungenkrankheit im Landkreis Ammerland – Hobbyhaltung mit 30 Schafen betroffen – Virus für den Menschen ungefährlich

Hannover. In einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland ist bei einem erkrankten und mittlerweile verstorbenen Schaf die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Dies bestätigt heute das Ergebnis der Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), das dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) vorliegt. Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen, der auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes gesperrt wurde. Derzeit dürfen also beispielsweise keine Tiere aus dem Bestand in andere Haltungen transportiert werden. Die weiteren Tiere zeigten keine Symptome. Auch einen weiteren amtlichen Verdacht gibt es derzeit in Niedersachsen nicht. Es handelt sich um den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen seit dem 13. September 2009.

Das ML macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine Viruserkrankung der Wiederkäuer handelt. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird.

Der Ausbruch in Niedersachsen hat jedoch wirtschaftliche Folgen, denn: Niedersachsen verliert den so genannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich möglicherweise mit der Viruskrankheit infizieren können – also Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer – ist in Abhängigkeit vom Gesundheitsstatus am Bestimmungsort derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete mit wirksamen Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Außerdem müssen sie labordiagnostisch auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit untersucht werden. Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits von den Gnitzen befallene Tiere diese Mücken nicht weitertragen und sich das Virus so „sprunghaft“ ausbreitet. Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist nach aktueller Rechtslage die Impfung der empfänglichen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit erforderlich. Ein zugelassener Impfstoff gegen das aktuell nachgewiesene Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 ist zurzeit jedoch nicht verfügbar. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass in Niedersachsen in einem Zeitraum von zwei Jahren keine Blauzungenkrankheit nachgewiesen wird. Wann Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangen wird, ist daher derzeit noch nicht absehbar.

Hintergrund:

Nachdem das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 Anfang September in Schaf haltenden Betrieben in den Niederlanden festgestellt wurde, hatte das Landwirtschaftsministerium (ML) das weitere Verfahren gemeinsam mit den weiteren angrenzenden Bundesländern sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abgestimmt. Das ML hat daraufhin die kommunalen Veterinärbehörden, Verbände und Tierärzte um erhöhte Aufmerksamkeit bei klinischen Erscheinungen bei Rindern, Schafen und Ziegen, die auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hinweisen können, sowie gegebenenfalls um labordiagnostische Abklärung gebeten. Am 13. Oktober wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 erstmals in Deutschland bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen.

Weitere Informationen sowie die derzeitige Verbreitung in Europa finden Sie unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html .

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