Brandenburg

Pflegeassistenz: Kein Landesgesetz – Bund erarbeitet ein bundeseinheitliches Ausbildungsgesetz

Sozialministerin Nonnemacher informiert im Landtagsausschuss über aktuellen Stand der Ausbildungsreform

Der Entwurf für ein Brandenburgisches Pflegefachassistenzgesetz ist fertig, die Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung für eine 18-monatige landesrechtliche Pflegefachassistenzausbildung abgeschlossen. Dennoch wird dieser Gesetzentwurf nicht in den Landtag eingebracht. Das erklärte Sozialministerin Ursula Nonnemacher heute im Sozialausschuss des Landtages. Der Hintergrund: Am 15. Februar 2024 hatten das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium den Ländern zum ersten Mal konkrete Eckpunkte für eine bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorgestellt.

Sozialministerin Nonnemacher sagte im Landtag: „Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung in der Pflege. Nachdem die dreijährige Pflegeausbildung grundlegend reformiert und zu einer einzigen, generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt wurde, sollen jetzt auch die einjährigen Pflegehilfeausbildungen im Land Brandenburg grundlegend reformiert und zusammengeführt werden. Da es vom Bund in den vergangenen Jahren dazu nur Absichtsbekundungen gab, sind wir in Brandenburg zweigleisig gefahren und haben einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet. Eine bundeseinheitliche Regelung ist hier aber die bessere Lösung. Die bundesrechtlichen Eckpunkte orientieren sich inhaltlich weitestgehend am Brandenburger Gesetzentwurf. Die Ausbildungsdauer soll, wie auch in Brandenburg geplant, 18 Monate betragen.

Der große Vorteil an der Bundesregelung ist: Die Finanzierung der Ausbildung soll aus dem bereits bestehenden Ausgleichsfonds der Fachkraftausbildung erfolgen. Das hätten wir per Landesrecht so nicht umsetzen können. Durch das Umlageverfahren wird sichergestellt, dass die Einrichtungen, die nicht ausbilden, in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind, wie Einrichtungen, die ausbilden. So werden Ausbildungsbetriebe nicht benachteiligt und die Ausbildung wird attraktiver. Die Bundesregierung will ihren Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause in das parlamentarische Verfahren einbringen. Vor diesem Hintergrund ist eine landesrechtlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung nicht mehr sinnvoll.“

Die angekündigte bundesrechtliche Regelung für die generalistische Pflegeassistenzausbildung soll im Wesentlichen folgende Inhalte haben:

  • Ausbildungsdauer: 18 Monate
  • Finanzierung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung entsprechend §§ 26 ff Pflegeberufegesetz, also über einen Ausgleichsfonds, einschließlich einer anteiligen Zahlung durch das Land
  • Ausbildungsbeginn: 1. Januar 2026
  • Vorbereitung der Finanzierung über den Ausbildungsfonds ab 1. Januar 2025
  • Übergangsregelung für Altausbildungen bis Dezember 2027

Der Referentenentwurf wurde den Ländern für März angekündigt.

Hintergrund

Seit Anfang 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung. Durch die Reform des Pflegeberufe-Gesetzes wurden die drei bis dahin getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Berufsausbildung zusammengeführt. Der neue Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Diese Ausbildung dauert drei Jahre. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ist es notwendig, auch die bisher landesrechtlich geregelten einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe entsprechend anzupassen.

Mit der Novellierung der Pflegehilfeberufe wird ein weiterer Baustein geschaffen, um für möglichst viele geeignete und motivierte Interessentinnen und Interessenten den Einstieg in die vielseitige pflegeberufliche Tätigkeit zu eröffnen.

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