Brandenburg

Sitzungsfreie Zeit des Landtages während der Schulferien im Land Brandenburg

Eine Zeitung in Berlin hat heute einen Artikel zum Thema Sommerpause des Landtages Brandenburg veröffentlicht, der irreführende Darstellungen enthält. So kommen die Abgeordneten des Landtages heute zwar zu einer Sitzung zusammen, aber keineswegs „zu ihrer vorerst letzten“, wie fälschlich berichtet: Die Plenarwoche dauert vier Tage bis Freitag, den 23. Juni. Auch weitere Darstellungen entsprechen aus Sicht der Landtagsverwaltung nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht gemäß den Publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserates. Eine Anfrage der Redaktion hat die Pressestelle des Landtages am 19. Juni ausführlich und in der gewünschten Frist beantwortet. Diese Antwort wird allerdings in dem Artikel nur kursorisch berücksichtigt. Im Sinne der Transparenz und um allen Interessierten eine unabhängige Beurteilung der Fakten zu ermöglichen, veröffentlichen wir im Folgenden die Antwort auf die Anfrage der Zeitung ungekürzt im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr ((Name des Reporters)),

 

vielen Dank für die Anfrage. Zur Beantwortung folgende Informationen und Klarstellungen:

 

Die parlamentarische Sommerpause (sitzungsfreie Zeit) beschränkt sich auch in Brandenburg allein auf die gesetzlichen Schulferien. In dieser Zeit sind Sitzungen der Fachausschüsse nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Präsidiums möglich. (So hat der Hauptausschuss in der parlamentarischen Sommerpause 2022 beispielsweise zwei Sondersitzungen zum Thema „rbb“ mit Zustimmung des Präsidiums durchgeführt.)

 

Zwischen dem 23.06.2023 und dem Beginn der Schulferien finden dementsprechend noch Ausschuss- und Gremiensitzungen statt (bspw. Sitzung Untersuchungsausschuss 7/2 am 7.7.2023, Sitzung Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden am 11.07.2023, Vor-Ort-Termine ALUK am 27.06 und 05.07.2023, Sitzungen des Petitionsausschusses). Im Übrigen dauert die „Pause“ für reguläre Ausschusstermine nicht zwölf, wie angenommen, sondern zehn Wochen (KW 26 bis KW 35).

 

Die parlamentarische Sommerpause dient der Vor- wie auch der Nachbereitung von Ausschuss- und Plenarsitzungen.

 

Zu bedenken ist ferner, dass sich die Sitzungen des Plenums unterschiedlich auf die Wahlperiode bzw. auf einzelne Jahre verteilen können. So gab es ausweislich der Landtagsstatistik:

in der 6. Legislaturperiode insgesamt 81 Sitzungen,

in der 5. Legislatur 97 Sitzungen,

in der 4. Legislatur 88 Sitzungen,

in der 3. Legislatur 100 Sitzungen,

in der 2. Legislatur 108 Sitzungen und

in der 1. Legislatur 100 Sitzungen.

Für die laufende 7. Legislaturperiode sind in dieser Woche bereits die 87. bis 89. Sitzung vorgesehen. Laut Planung bis Juni 2024 wird es mindestens 107 Sitzungen geben, mithin die zweithöchste Zahl von Sitzungen in einer Wahlperiode seit 1990; mögliche Sondersitzungen kämen noch hinzu. Außerdem bitten wir zu beachten, dass nahezu jede zweite Sitzung sich mittlerweile, anders als in der Vergangenheit, über zwei Wochentage (i.d.R. Donnerstag und Freitag) erstreckt.

 

Zur Dauer der Sommerpausen in den vergangenen Jahren verweise ich auf die Anlage.

 

Freundliche Grüße

Der Landtag weist im Übrigen darauf hin, dass ein wesentlicher Teil der Abgeordnetentätigkeit vor Ort in den Wahlkreisen geleistet wird, auch und gerade während der Sommermonate. Die Abgeordneten nehmen dort vielfältige Aufgaben und oft Ehrenämter wahr, kümmern sich um Anliegen oder Probleme der Menschen, pflegen Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Vereinen, Unternehmen, Verbänden, Kirchen, Initiativen und Institutionen. Dies war nicht Gegenstand der Anfrage und deshalb auch nicht Bestandteil der Antwort, gehört jedoch zum Gesamtbild der parlamentarischen Arbeit.

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