BrandenburgCottbus

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wieder möglich

Aufgrund der ergiebigen Niederschläge im Einzugsgebiet der Spree und der
nun einsetzenden kühleren Witterung hat sich die wasserwirtschaftliche
Situation in den zurückliegenden Tagen verbessert. Die Abflussmenge am
maßgebenden Bezugspegel (Pegel Leibsch UP) hat sich nunmehr oberhalb
der Schwellenwerte für Niedrigwasserstufe 2 und 1 stabilisiert (siehe:
https://pegelportal.brandenburg.de/start.php).
Der gleitende Mittelwert über 7 Tage am Pegel Leibsch UP am 28.08.2023
betrug 5,06 m³/s (siehe: https://apw.brandenburg.de/?permalink=cIup439)
wodurch Maßnahmen gemäß Niedrigwasserstufe 2 und 1 nicht mehr
erforderlich sind. In die Gräben im Stadtgebiet wird folglich auch wieder
Wasser eingeleitet. Auch der Bedarf für Wasserentnahmen aus
Oberflächengewässers ist aufgrund der auslaufenden Gartensaison und
Vegetationsperiode rückläufig.
Aufgrund der nun gegebenen, wasserwirtschaftlich betrachtet positiveren
Gesamtsituation ist die Untersagung der Entnahme von Wasser aus den
Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung, als Maßnahme zum Schutz
vor Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts und des ökologischen
Zustands, nicht mehr erforderlich.
Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 20.07.2023 ist widerrufen
worden. Veröffentlicht ist der Widerruf auf www.cottbus.de am Donnerstag,
31.08.2023. Eine ergänzende Veröffentlichung erfolgt im nächsten
turnusmäßigen Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz.

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