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Beiträge in Höhe von 30.000 Euro hinterzogen – Strafbefehl gegen Unternehmer erlassen

#Karlsruhe (ots)

 

30.000 Euro nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge führten zu einem Strafbefehl gegen einen Unternehmer aus dem Raum Karlsruhe.

Umfangreiche Ermittlungen des Karlsruher Zolls, darunter Durchsuchungsmaßnahmen und zahlreiche Zeugenvernehmungen, ergaben, dass in einem Reinigungsunternehmen in der Region über einen längeren Zeitraum Arbeitnehmende nicht bzw. nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet wurden.

Hierdurch entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von 30.000 Euro.

Nunmehr wurde ein rechtskräftiger Strafbefehl gegen den Inhaber des Unternehmens erlassen. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen á 100,00 Euro und damit insgesamt 27.000 Euro, auferlegt.

Zusatzinformation:

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

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