Politik

Bundeskabinett beschließt Stellungnahme zum „Achten Sektorgutachten Energie“ der Monopolkommission zu E-Mobilität und Wasserstoff

Das Bundeskabinett hat die Stellungnahme der Bundesregierung zum „Achten Sektorgutachten Energie“
der Monopolkommission beschlossen.
Die Bundesregierung stimmt vielen Feststellungen des Gutachtens im Grundsatz zu. Seit
Veröffentlichung des Gutachtens hat sie vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des elektrifizierten
Verkehrs und von Wasserstoffnetzen auf den Weg gebracht, die auch Empfehlungen der
Monopolkommission aufgreifen.
Die Monopolkommission hatte das Gutachten im September 2021 vorgestellt. Es untersucht die
Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung, den Wettbewerb unter Strombörsen im kurzfristigen
Stromhandel, den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Regulierung einer
Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Das Gutachten bezieht sich auf den Betrachtungszeitraum 2019
bis 2021.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass beim Aufbau öffentlicher
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern
ist. Der Ansatz der Monopolkommission, dass Ladeinfrastruktur in Kommunen wettbewerblich
bereitgestellt werden soll, wird seitens der Bundesregierung ebenfalls unterstützt. Auch die
Bundesregierung sieht das Ad-hoc-Laden (gemeint ist das spontane Laden, das keine vertragliche
Bindung der Nutzer an einen Anbieter von Ladestrom erfordert) als Angebot im Markt für Ladestrom
als eine Option, den Wettbewerb zu stärken. Sie teilt zudem die Einschätzung, dass bessere
Informationen über die Möglichkeit des Ad-hoc-Ladens und Preise der Lade-Angebote es den
Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern würde, durch gezielte Nachfrage den Preiswettbewerb
zu stärken.
Die Einschätzung der Monopolkommission bezüglich des Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze teilt
die Bundesregierung nur partiell. Um dem Markthochlauf und der heterogenen Marktstruktur Rechnung
zu tragen, wurde bei der eingeführten Übergangsregulierung ein flexibler Ansatz gewählt, wonach es
den Betreibern von Wasserstoffnetzen zunächst freisteht, sich freiwillig der Regulierung zu
unterwerfen (sogenannte „Opt-in-Regulierung“). Eine nationale Festlegung auf einen bestimmten
Regulierungsansatz bei laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene wäre aus Sicht der Bundesregierung
derzeit verfrüht, daher gelten diese Regelungen für die Einstiegsphase bis zur Verabschiedung von
EU-Vorgaben.
Die Stellungnahme wird nun der Monopolkommission offiziell zugeleitet sowie dem Bundestag und dem
Bundesrat übermittelt.
Hintergrund zur Monopolkommission/zum Gutachten:
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die
gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und
der Regulierung berät. Ihre Gutachten werden veröffentlicht. Ihre Aufgaben sind im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie verschiedenen weiteren Fachgesetzen geregelt.
Die Monopolkommission hat gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) alle zwei Jahre
ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und
die Frage beurteilt, ob funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen
Versorgung mit Elektrizität und Gas in der Bundesrepublik Deutschland besteht, die Anwendung der
Vorschriften des EnWG über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht würdigt und zu sonstigen
wettbewerbspolitischen Fragen der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas Stellung
nimmt.
Dieser Vorgabe entsprechend hat die Monopolkommission am 1. September 2021 ihr achtes turnusmäßiges
Sektorgutachten zum Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität
und Gas in Deutschland vorgestellt. Gemäß § 62 Abs. 2 S. 2 EnWG nimmt die Bundesregierung zu dem
Gutachten in angemessener Frist Stellung.