Politik

Bundestag beschließt Regierungsentwurf zur Novelle des Wettbewerbsrechts

Habeck: „Gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Mehr Wettbewerb sorgt für bessere
Qualität und niedrigere Preise“
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet.
Am 5.4.2023 hatten Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck und
Bundesjustizminister Buschmann den Entwurf gemeinsam vorgestellt. Die 11. GWB-Novelle ist neben dem
GWB-Digitalisierungsgesetz die größte Reform des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. In
Zukunft kann das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen etwa Konzentrationstendenzen stoppen,
Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten. Die Eingriffsinstrumente
stärken die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU. Mehr Wettbewerb, niedrigere Preise und
mehr Innovation kommen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute.
Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck hierzu: „Heute ist ein guter
Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für Unternehmen, die mehr Wettbewerb brauchen und
wollen. Die 11. GWB-Novelle ist ein Meilenstein, die den Wettbewerb vor allem auf vermachteten
Märkten mit nur wenigen Anbietern beleben wird. Das ist gerade in Zeiten hoher Inflation wichtig.
Denn mehr Wettbewerb sorgt für bessere Produkte und niedrigere Preise und das ist vor allem eine
gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Konkret erhält das Bundeskartellamt
hierfür mehr Eingriffsbefugnisse, um genau dort zu handeln, wo es nur wenige Anbieter im Markt gibt
und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu
beobachten sind. Mehr und intensiverer Wettbewerb wirkt hier preissenkend und steigert die
Produktqualität und Innovationstätigkeit.“Kurzüberblick über die GWB-Novelle:
Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Novelle zielt auf
eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips: Erstens ist ein neues Eingriffsinstrument
vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte
Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des
Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte
Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert,
Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen und als ultima ratio – Unternehmen
entflochten werden. Vorbild hierfür ist die Marktuntersuchung der britischen Wettbewerbsbehörde
(CMA), die ebenfalls Abhilfemaßnahmen bis hin zu Entflechtungen vornehmen kann. Zweitens wird im
Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt
deutlich erleichtert. Das bisher bestehende Instrument wurde aufgrund hoher Voraussetzungen vom
Bundeskartellamt noch nicht genutzt, da sehr hohe rechtliche Hürden galten. Diese werden nun
abgesenkt. Drittens schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das
Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act
unterstützen kann. Zudem wird die private Durchsetzung des Digital Markets Acts erleichtert.

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