Uncategorized

EWP informiert über Kirchenstrom-Tarife – Vertragslaufzeiten Grund für aktuell starke Unterschiede zwischen Tarifen

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) teilt zu ihren Strom- und Gasprodukten „EWP Echt Kirche“ mit:

Grundsätzlich kann jede Institution, jeder Verein oder Verband, jedes Unternehmen mit der EWP eine Kooperations- und/oder Vertriebsvereinbarung schließen, mit entsprechend jeweils für deren Mitglieder, Mitarbeiter*innen, Mieter*innen, Kund*innen, etc. zugeschnittenen Produkten. Dies sind Verträge, die ähnlich wie die EWP-Sonderprodukte „Potsdam-Liebe“ andere Konditionen (Laufzeit und Preisgarantie) als die Grundversorgung bieten, und einen anderen Vertriebsweg haben. Dieser erfolgt über die entsprechend interessierte Organisation in Richtung von deren Zielgruppe.

Die EWP bietet solche Kooperationen nicht aktiv an. Interessierte Organisationen treten initiativ an die EWP heran, um eine Kooperation zu suchen. Die Organisationen werden also selbst aktiv, treten in Verhandlungen mit der EWP bzw. haben dies in der Vergangenheit getan. Es geht um eine Art Gruppenvertrag, an dem Mitglieder einer Gruppe, hier die örtlichen Kirchengemeinden, teilnehmen können. Es werden also im Rahmen einer Art Einkaufsgemeinschaft andere Produkte erwirkt. Die EWP hat ca. 100 derartige vertriebliche Rahmenverträge (u.a. mit Gewerbeunternehmen, Wohnungsgesellschaften, Sozialeinrichtungen, Vereinen, Verbänden und auch aus dem kirchlichen Bereich). Diese Vertragsmodelle gehen jeweils von konkret zu erwartenden Kundenzahlen aus und werden entsprechend kalkuliert und verhandelt. Das Mitglied der jeweiligen Gruppe kann dieses Angebot annehmen und einen Vertrag auf der Grundlage des Rahmenvertrages abschließen. Allein die Zugehörigkeit zur jeweiligen Gruppe führt nicht automatisch zu einem Vertragsabschluss. Die Verträge werden über die Bündelpartner eingesammelt

Diese Verfahrensweise wird auch von anderen Energielieferanten so angewandt. Die Preise unterscheiden sich durch die Produktattribute, wie z.B. Strategie der Beschaffung, Grau-/Grünprodukt, Laufzeit der Verträge, Kündigungsfristen, Forderungsausfälle, Risikoprofile, Abwicklungsaufwände, Zusatzleistungen, etc. Diese Kundenanforderungen führen bei allen Energieversorgern zu unterschiedlichen Produkten und Preisen, die entsprechend kalkuliert und angeboten werden. Für die Energielieferanten sind dabei lediglich Aufwand, Nutzen, Kundenpotential, Ertragspotential, Kundenbindungspotential, etc. für einen Vertragsabschluss relevant.

Auch Religionsgemeinschaften können diesen Weg wählen und haben dies in der Vergangenheit teilweise auch getan. Die EWP bewegt sich grundsätzlich auf dem Boden des Grundgesetzes. Der EWP geht es nicht um die Bevorzugung von Glaubensrichtungen.

Mit dem Kirchenkreis Potsdam besteht seit 2004 eine Kooperationsvereinbarung. Die Informationen sind im Internet verfügbar.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz stellt klar: Bis zu den starken Preiserhöhungen anderer Tarife der vergangenen Monate haben Kirchenstrom-Kunden spürbar mehr gezahlt, um über die im Rahmen des Kirchentarifes eingesammelten jeweils 1,5 Cent pro Kilowattstunde für den Umweltfonds einzusetzen. Damit werden konkrete ökologische Projekte umgesetzt. Dazu zählen in der Vergangenheit ein Blockheizkraftwerk sowie eine Photovoltaikanlage im Hasenheyer-Stift Potsdam. Der Kirchenstromvertrag schließt niemanden aus, jeder und jede kann freiwillig auch auf diese Weise zur Bewahrung der Schöpfung seinen oder ihren Beitrag leisten.

Zum Abschluss des genannten Vertrages waren die Bedingungen/ Börsenniveau andere als jetzt – darum sind auch die Preise für laufende Verträge noch günstig. Die Kooperationsverträge beispielsweise aus 2020 haben andere Produktpreise als später abgeschlossene, bedingt durch die aktuellen Börsenentwicklungen. Dass inzwischen durch den Ukraine-Krieg eine Explosion der Preise entstanden ist, konnte niemand voraussehen. Die EWP hält sich an Vertragslaufzeiten. Der angesprochene Kooperationsvertrag mit dem Kirchenkreis Potsdam wird – nach Auslaufen der Preisbindung – turnusgemäß neu verhandelt.

Dieser Mechanismus betrifft auch andere Sonderverträge. Wer beispielsweise im Oktober 2020 das Produkt „Potsdam-Liebe“ für zwei Jahre abgeschlossen hatte, hat aktuell noch die günstigeren Konditionen. Nach Auslaufen der Preisbindungen erhalten die Kunden entsprechende Angebote auf Basis des dann aktuellen Börsenpreisniveaus. Lediglich Veränderungen bei Steuern und Abgaben werden ggfs. bei Laufzeitverträgen während der Laufzeit angepasst.