Politik

Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt

Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen
Der Bundesrat hat heute das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der
Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau
digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen
die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen über
die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend
klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist.
Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen
über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten
Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung
voran. Sie greift auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des
Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.
Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Netze, Erzeugung und Verbrauch
effizient, sicher und intelligent miteinander zu verknüpfen. Auf der einen Seite werden
klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein „intelligentes Stromnetz“ (engl. „smart
grid“) eingespeist; auf der anderen Seite helfen die „Smart Meter“ dabei, diese Energie effektiv zu
nutzen. Sie treten als moderne intelligente Messsysteme an die Stelle der bekannten Stromzähler und
erfüllen höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Der große Vorteil: Smart Meter messen
nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu
können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen
Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend
automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein „Treffen“ von Erzeugung und Nachfrage auch
in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.
Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest.
Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie
Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025
müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95
Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten
für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.
Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen
Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim
Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen
Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre
Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst
werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.
Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten.
Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit
hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes
Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht
es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen
sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.
Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an
Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das heute vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart
der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf.
Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert –
gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere
Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke
verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für
die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte
BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter.
Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft
und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleistet. Erst, wenn das BSI die Geräte
zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind
höher als etwa beim Online Banking; europaweit ist Deutschland damit Vorreiter in Sachen
Datensicherheit.

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