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Verbot von Feuerwerk und öffentlichem Grillen ab 2. August 2022

Wegen der vom Deutschen Wetterdienst vorhergesagten, weiter anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Brandgefahr erlässt die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung Feuerwerksverbot und Nutzungsverbot Grill- und Lagerfeuerstellen. Diese gilt von Dienstag, 2. August 2022, bis einschließlich 30. September 2022. Durch das Verbot soll verhindert werden, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzündet und Feuer entstehen. Durch das Eindämmen der Brandgefahr sollen auch Großeinsätze der Feuerwehr vermieden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten zur Verfügung zu haben.

Das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich sind bereits grundsätzlich nach der Polizeiverordnung Ordnung und Sicherheit verboten. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt nunmehr auch die Nutzung der behördlich zugelassenen öffentlichen Grillplätze und Lagerfeuerstellen in Dresden; eine Übersicht dieser findet sich unter www.dresden.de/grillen
Das Entzünden und Betreiben von Grillfeuern auf privaten Eigentumsflächen ist von der Anordnung hingegen nicht erfasst und bleibt erlaubt. Es sind aber auch auf privaten Flächen geeignete Maßnahmen zu treffen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann.

Darüber hinaus ist auch das Abbrennen von Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken (Kategorien F2, F3 und F4) auf allen Flächen sowie von Bühnenfeuerwerken (T1 und T2) außerhalb geschlossener Räume untersagt.
Das Verbot greift ab Waldbrandgefahrenstufe 4. Informationen dazu, welche Waldbrandgefahrenstufe gilt, finden sich im Internet unter www.mais.de/php/sachsenforst.php sowie in der App „Waldbrandgefahr Sachsen“.