Brandenburg

Woidke nach 2. Krankenhauskonferenz in Potsdam: „Gesetzentwurf des Bundes muss dringend nachgebessert werden“ SF Susann Fischer

Die Landesregierung bekennt sich klar zu seinen Krankenhäusern als Standorte der Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg. Das versicherte Ministerpräsident Dietmar Woidke heute auf der 2. Krankenhauskonferenz in der Potsdamer Staatskanzlei. Gemeinsam mit Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Finanzstaatssekretär Frank Stolper tauschte er sich mit rund 80 Akteuren der Brandenburger Gesundheitsversorgung über den Referentenentwurf des Bundes für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aus. Alle Beteiligten forderten vom Bund, bei der Krankenhausreform die Besonderheiten unterschiedlich stark besiedelter Flächenländer zu berücksichtigen. Das ist für Brandenburg elementar.

Im Januar hatte die Landesregierung auf der 1. Krankenhauskonferenz versprochen, dass sie die Krankenhäuser und ihre Träger bei der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes eng begleiten, für die nötige Transparenz sorgen und Unsicherheiten offen begegnen wird. Der Entwurf des Bundes liegt den Ländern und Verbänden seit 13. April vor. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat dazu kurzfristig am 30. April eine einstimmige Stellungnahme mit konkreten Korrekturforderungen erarbeitet und dem Bundesgesundheitsminister übermittelt.

Woidke: „Diese Einigkeit über Parteigrenzen macht klar: Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Viele Krankenhäuser in der gesamten Bundesrepublik sind in einer wirtschaftlichen Schieflage. Deshalb ist eine Krankenhausreform notwendig und sinnvoll. Die Landesregierung hat die Krankenhäuser in Brandenburg nicht allein gelassen und mit zusätzlichen Fördermitteln und dem Angebot von Liquiditätshilfen unterstützt. Für uns in Brandenburg hat die Bewahrung der flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung höchste Priorität. Wir übernehmen mit großer Entschlossenheit Verantwortung für unsere Krankenhäuser, damit diese auch zukünftig als Standorte der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Von einer echten Reform erwarten wir Versorgungssicherheit, Sicherung von Qualität, Bürokratieabbau und finanzielle Stabilität.“

Für Woidke sind bei der Krankenhausreform folgende Punkte wichtig:

–          Der Wechsel von den reinen Fallpauschalen hin zu einer echten bedarfsgerechten Finanzierung, um Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

–          Die generelle Absicherung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Krankenhäusern und die Öffnung der Kliniken für sektorenübergreifende Leistungen wie z.B. ambulantes Operieren, Institutsambulanzen aus strukturellem Grund, medizinisch-pflegerische Versorgung und Überwachungseinheiten zur Abklärung stationärer Behandlungsnotwendigkeit.

Nachgebessert werden muss der Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen:

–          Der Bund muss die Krankenhäuser bei der Umstrukturierung im Zuge der Krankenhausreform finanziell nicht erst ab 2026 über den Transformationsfonds unterstützen. Und der Bund muss seinen Anteil an dem Fonds rechtssicher und verlässlich zur Verfügung stellen.

–          Zudem muss der Bund eine nachvollziehbare Auswirkungsanalyse für das neue Finanzierungssystem vorlegen. Die Konsequenzen der einzelnen Maßnahmen müssen abschätzbar sein.

–          Die Reform muss mit einem konsequenten Bürokratieabbau verbunden werden.

Woidke bekräftigte seine Forderung an den Bund, dass Voraussetzungen geschaffen werden, um alle Krankenhausstandorte im Land erhalten zu können. Er verwies auch darauf, dass die künftige Gesundheitsregion Lausitz mit der Medizinerausbildung in Cottbus die Krankenhäuser in der Region stärken werde: „Wir werden keine Kürzungen bei den Standortangeboten hinnehmen. Vielmehr setzen wir uns für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vor Ort in enger Abstimmung mit den lokalen Akteuren ein. Deshalb haben wir den Bundesgesundheitsminister aufgefordert, im Gesetzesentwurf die Krankenhausplanungshoheit der Länder sicherzustellen. Das Gesetz muss im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Darüber sind wir uns mit allen anderen Bundesländern einig. Hier weigert sich der Bund bisher. Wenn Deutschland auch in Zukunft eine funktionierende, zum Wohle der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Krankenhauslandschaft vorhalten möchte, muss die Reform des Bundes für eine tatsächliche Verbesserung der Rahmenbedingungen der Versorgungslandschaft sorgen. Das geht nur unter Einbeziehung der Länder und der betroffenen Akteure.“

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 30. April hatten die Länder den Bund darauf hingewiesen, dass sie der Reform erst zustimmen werden, wenn deren Auswirkungen absehbar und eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser gesichert sei. Bisher ist unklar, wie die Vergütung vorgehaltener medizinischer Leistungen in der Praxis konkret aussehen soll. Das Kernstücks der Reform, die geplante Vorhaltevergütung, ist weiterhin an Leistungsmengen geknüpft und stellt somit nicht die geforderte Sockelfinanzierung für die Vorhaltung von klinischen Strukturen dar.

Für das Flächenland Brandenburg ist die Erbringung von Leistungen durch Kooperationen sowie eine sektorenübergreifende Versorgung von Gesundheitseinrichtungen ein entscheidender Hebel für die Sicherstellung einer wohnortnahen, hochwertigen medizinischen Versorgung. Nach Auffassung der Landesregierung sind die im Gesetzentwurf derzeit vorgesehen Instrumente nicht ausreichend, um diese Weiterentwicklung zu Gesundheitsstandorten gelingen zu lassen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher betonte: „Wir Länder wollen die Chance nicht vertun, eine Krankenhausreform auf den Weg zu bringen, von der unsere Krankenhauslandschaft, die dort Beschäftigten, vor allem aber die Patientinnen und Patienten profitieren können. Mit unseren konkreten Vorschlägen bereiten wir den Weg für eine Krankenhausreform, die vor Ort ankommt. Ein zentrales Anliegen für Brandenburg ist, dass Kooperationen mit dem Gesetz dauerhaft abgesichert sind, um Mindeststrukturvoraussetzungen zu erfüllen. Wir brauchen Gestaltungsmöglichkeiten, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können, sodass die flächendeckende Versorgung in Brandenburg auch künftig gewährleistet ist. Entscheidend ist auch die Ausgestaltung des Kernstücks der Reform – der Vorhaltevergütung, welche aktuell ihren Namen nicht verdient. Diese ist weiterhin an Leistungsmengen geknüpft und stellt mitnichten eine Sockelfinanzierung für die Vorhaltung von klinischen Strukturen dar. Ohne ein nachhaltiges Finanzierungssystem kann die Reform nicht gelingen.“

Das Land Brandenburg hat – neben der jährlichen Investitionspauschale von 110 Millionen Euro – in dieser Legislaturperiode zusätzliche Mittel für Krankenhäuser bereitgestellt. Im Jahr 2023 wurden 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ zur Krisenbewältigung bereitgestellt. Auch für das Jahr 2024 stellt das Land Brandenburg weitere 95 Millionen Euro zusätzlich für Krankenhäuser zur Verfügung, einschließlich jeweils einer Million Euro für Transformationsprozesse in krisenbetroffenen Krankenhäusern. Durch das Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ unterstützt das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dabei, die Auswirkungen der Energiekrise abzumildern und ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen, beispielsweise durch energetische Gebäudesanierungen.

Das „Brandenburg-Paket“ stellt dafür insgesamt rund 66 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 bereit, wobei bereits 320 Anträge mit einem Gesamtvolumen von etwa 45 Millionen Euro bewilligt wurden.

Bis die Krankenhausreform greift, unterstützt die Landesregierung Krankenhäuser bei der Überbrückung von aktuellen Liquiditätsengpässen durch Darlehen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren und einer Bürgschaft des Landes Brandenburg. Dafür steht ein Gesamtvolumen von maximal 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Finanzstaatssekretär Frank Stolper: „Der Landeshaushalt ist in den vergangenen Jahren zur Gewährleistung der bestehenden Krankenhausinfrastruktur in Brandenburg weit nach vorn gegangen. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung der Investitionskosten sowie den Einsatz von Landesmitteln zur Überwindung der Corona-Folgen sowie der Energiekrise infolge des Krieges in der Ukraine für die Krankenhausstandorte in unserem Land. An dem Ziel der sicheren ortsnahen medizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger müssen alle Ebenen mitwirken – allen voran bedarf es im Zuge der Krankenhausreform des Bundes eines verlässlichen Finanzierungsrahmens und keiner Alleingänge.“

Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.: „Die Krankenhäuser im Land Brandenburg stehen mit dem Rücken zur Wand. Immer noch. Seit dem 1. Krankenhausgipfel sind die Probleme größer und die Aussichten auf echte Hilfe vom Bund kleiner geworden. Was Not tut: Finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser jetzt und im Prozess der Weiterentwicklung, eine deutliche Reduzierung der Bürokratie und neue, flexible Instrumente, die den Gestaltungsspielraum der Akteure vor Ort erhöhen und Kooperationen befördern. Der von Prof. Lauterbach zwischenzeitlich vorgelegte Referentenentwurf wird die Probleme aber nicht lösen. Im Gegenteil: Der von ihm beschrittene ‚revolutionäre‘ Weg würde für die Versorgung im Land Brandenburg hoch gefährlich werden. Da ist es wichtig und gut zu wissen, dass die Landesregierung, dass Ministerpräsident Woidke und Gesundheitsministerin Nonnemacher an der Seite der Krankenhäuser stehen: im Land mit finanziellen Hilfen, auf Bundesebene durch massives Drängen auf substanzielle Änderungen im Reformentwurf. Die Brandenburger Krankenhäuser danken für diese Unterstützung und machen gleichzeitig deutlich: sie sind bereit für eine Reform, sie brauchen aber baldige Planungssicherheit und sie brauchen vor allem eine tragfähige Perspektive, um auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Brandenburger Bevölkerung in allen Teilen des Landes sicherzustellen.“

Der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Landrat Siegurd Heinze: “Die Bürgerinnen und Bürger brauchen in allen Teilen Brandenburgs eine gute, belastbare und vor allem ortsnahe medizinische Versorgung. Auch für den Rettungsdienst muss es genügend Anfahrtsstellen geben. Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg darf es hier zu keinem Wegbrechen von Versorgungsstrukturen kommen. Zuallererst müssen deshalb jetzt die bestehenden Krankenhäuser in ihrem Bestand gesichert und finanziert werden. Es müssen in dieser Frage endlich Fortschritte erzielt werden. In einem zweiten Schritt ist aus den bestehenden Krankenhäusern in einem geordneten Verfahren eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu entwickeln. Diese 2. Krankenhauskonferenz sehen wir als wichtiges Zeichen, dass die kommunale Ebene und das Land weiter eng zusammenstehen und gemeinsam die zwingend durch den Bund zu treffenden Maßnahmen einfordern.“

Zur Krankenhauskonferenz hatte Woidke die Geschäftsführungen der 54 Plankrankenhäuser, Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister, den Landkreistag, den Städte- und Gemeindebund sowie die Spitzen der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB), der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin-Brandenburg (KVBB), der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB), der AOK Nordost sowie weiterer Kranken- und Ersatzkassen, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB), die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Arbeitnehmervertretungen (Verdi, Landespflegerat, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) eingeladen.

 

Die Gemeinsame Stellungnahme der Länder zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist auf der Internetseite der GMK veröffentlicht: https://www.gmkonline.de/Dokumente.html

Quelle: Staatskanzlei Brandenburg

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